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FachartikelDatenschutzIT-SicherheitKommune

Ratgeber: Informationssicherheit in der Kommune. Vom Pflichtkonzept zum Siegel.

Thomas Zandtner

Thomas Zandtner

Geschäftsführung

6 Min. Lesezeit

Aktenordner mit Unterlagen im Regal.

Informationssicherheit bezeichnet den Schutz aller Informationen und IT-Systeme einer Verwaltung vor Ausfall, Manipulation und unbefugtem Zugriff, gemessen an drei Grundwerten: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. In Bayern ist Informationssicherheit in der Kommune keine freiwillige Übung, sondern gesetzliche Pflicht. Art. 43 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) verlangt von jeder Gemeinde ein Informationssicherheitskonzept, das nicht nur existiert, sondern betrieben wird. Viele Rathäuser wissen das und schieben es trotzdem vor sich her: zu abstrakt, zu groß, gefühlt ein Thema für Städte mit eigener IT-Abteilung. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage, erklärt das LSI-Siegel als erreichbare Messlatte und zeigt den Weg, der auch für eine Verwaltung mit vier Beschäftigten funktioniert.

Aus der Praxis

> Der häufigste Satz bei Bestandsaufnahmen im Rathaus: Da müsste irgendwo ein Konzept sein. Ein Konzept, das niemand findet, schützt niemanden und erfüllt auch keine Pflicht.

Passende LeistungDatenschutz & DSGVO →

Was Art. 43 BayDiG verlangt

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Der Gesetzestext ist klarer, als sein Ruf vermuten lässt. Art. 43 Abs. 1 BayDiG verlangt, die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Dafür sind angemessene technische, operative und organisatorische Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen Informationssicherheitskonzepte zu erstellen. Und damit keine Zweifel bleiben, wen das betrifft: Art. 1 BayDiG nennt neben dem Freistaat ausdrücklich die Gemeinden und Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände eingeschlossen.

Das BayDiG gilt seit dem 1. August 2022. Neu ist die Pflicht damit aber nicht: Schon der Vorgänger, Art. 8 des Bayerischen E-Government-Gesetzes, verlangte Informationssicherheitskonzepte, mit Frist bis zum 1. Januar 2018. Wer heute anfängt, ist also nicht früh dran. Er holt acht Jahre auf.

Drei Begriffe im Gesetz verdienen einen zweiten Blick. Verhältnismäßigkeit heißt: Das Konzept darf zur Größe der Verwaltung passen, eine Gemeinde mit 2.000 Einwohnern braucht kein Regelwerk wie ein Landratsamt. Angemessen heißt: Der Schutz muss zum Risiko passen, nicht zum Budgetrest am Jahresende. Und erstellen ist nur die halbe Wahrheit, denn gemeint ist der Betrieb: Ein Konzept, das seit Jahren unverändert im Ordner steht, erfüllt die Pflicht nicht.

Ein Informationssicherheitskonzept ist kein Dokument, sondern ein Betriebszustand: Es ist so gut wie der Tag, an dem zuletzt jemand hineingeschaut hat.

Warum es gerade kleine Gemeinden trifft

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Die häufigste Reaktion in kleinen Rathäusern: Für uns gilt das doch sicher nicht. Das Gesetz kennt aber keine Untergrenze. Die Pflicht trifft die Gemeinde mit 1.500 Einwohnern genauso wie die große Kreisstadt, nur der Maßstab unterscheidet sich.

Der Grund ist einfach: Die Daten sind dieselben. Meldewesen, Standesamt, Kita-Anmeldung, Friedhofsverwaltung, Steuern und Abgaben: Eine kleine Verwaltung verarbeitet dieselben sensiblen Informationen wie eine große, nur mit weniger Personal und meist ohne eigene IT-Fachkraft. Dazu kommt, was selten auf der Rechnung steht: Wasserversorgung, Kläranlage und Bauhof hängen längst mit am Netz, mehr dazu im Beitrag über kritische Infrastruktur in der Kommune.

Und die Angreifer? Arbeiten automatisiert. Ein Verschlüsselungstrojaner fragt nicht nach der Einwohnerzahl, er sucht offene Türen. Kleine Verwaltungen sind für ihn kein uninteressantes Ziel, sondern ein leichtes.

Die gute Nachricht steckt im Gesetz selbst: Verhältnismäßigkeit ist keine Drohung, sondern eine Entlastung. Niemand verlangt von einer kleinen Gemeinde ein zertifiziertes Managementsystem. Verlangt ist ein Konzept, das zur eigenen Größe passt und im Alltag gelebt wird.

Das LSI-Siegel: die erreichbare Messlatte

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Wie viel ist genug? Genau darauf antwortet das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“. Es bescheinigt einer Kommune eine Mindestabsicherung und ist bewusst für Gemeinden, Märkte und kleinere Städte gemacht. Die Eckpunkte:

  • Kostenlos: Beantragung und Ausstellung kosten nichts, das Siegel ist ein Angebot des Freistaats an seine Kommunen.
  • Selbsterklärung statt Audit: Grundlage ist ein Fragebogen (aktuell Version 4.0). Zu jeder Maßnahme gibt die Kommune an, ob sie umgesetzt, geplant oder nicht vorgesehen ist. Ein Vor-Ort-Audit findet nicht statt, die Verantwortung für die Angaben bleibt im Rathaus.
  • Aktuelle Themen: Version 4.0 fragt inzwischen auch Cloud-Dienste, Mobilgeräte, Datensicherung und den Umgang mit künstlicher Intelligenz ab.
  • Gültigkeit nach Größe: Kommunen unter 20.000 Einwohnern erhalten das Siegel für zwei Jahre, zwischen 20.000 und 50.000 für ein Jahr. Darüber, also bei kreisfreien Städten, Landratsämtern und Bezirken, verlangt das LSI eine vollwertige Zertifizierung.

Das Siegel ist als Vorstufe zur Zertifizierung gedacht und damit die richtige Messlatte für die Verwaltungsgrößen unserer Region: anspruchsvoll genug, um die Pflicht aus Art. 43 BayDiG mit Substanz zu füllen, und schlank genug, um neben dem Tagesgeschäft erreichbar zu bleiben.

Und das „Digitale Amt“?

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Oft im selben Atemzug genannt, aber etwas anderes: Das bayerische Digitalministerium zeichnet Kommunen als „Digitales Amt“ aus, wenn sie mindestens 50 Online-Verfahren im BayernPortal verknüpft haben, bei Landkreisen sind es 30. Über 440 Kommunen tragen die Auszeichnung bereits. Das ist ein Digitalisierungsnachweis, kein Sicherheitssiegel. Zusammen gehören beide Themen trotzdem: Wer Verwaltungsleistungen online anbietet, muss die Systeme dahinter erst recht absichern.

Datenschutz ist nicht Informationssicherheit

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Ein Missverständnis räumen wir in fast jedem Erstgespräch aus: Wir haben doch einen Datenschutzbeauftragten, also ist das Thema erledigt. Ist es nicht, denn es sind zwei verschiedene Pflichten.

Datenschutz schützt Menschen: Er regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, von der Kita-Anmeldung bis zur Personalakte. Dafür braucht jede öffentliche Stelle nach Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten, unabhängig von der Größe. Informationssicherheit schützt die Verwaltung als Ganzes: alle Systeme und alle Informationen, auch die ohne Personenbezug. Das Ratsinformationssystem, die Finanzsoftware, die Steuerung im Wasserwerk.

In der Praxis überschneiden sich beide Welten bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen: Firewall, Backup, Zugriffsrechte und Schulungen zahlen auf beide Pflichten ein. Deshalb lohnt es sich nicht, beides getrennt zu beauftragen und doppelt zu dokumentieren. Wie wir Datenschutz und Sicherheitskonzept in der Kommune zusammen betreuen, zeigt unsere Leistungsseite Datenschutz & DSGVO.

Der realistische Weg in vier Etappen

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  1. Bestandsaufnahme: Welche Systeme, Verfahren und Zugänge gibt es, wo liegen die sensiblen Daten, welche Fernwartungen stehen offen? In gewachsenen Netzen ist das selten dokumentiert, oft hängt vom Bürgerbüro bis zur Bücherei alles am selben Strang. Warum das riskant ist, steht im Beitrag über gewachsene IT und Netztrennung.
  2. Konzept passend zur Größe: Aus der Bestandsaufnahme entsteht das Informationssicherheitskonzept: Rollen, Regeln, Maßnahmen. Für kleinere Kommunen gibt es erprobte Arbeitshilfen, entscheidend ist, dass alles zur tatsächlichen Verwaltung passt. Kein 300-Seiten-Werk, das niemand pflegt.
  3. Maßnahmen umsetzen: Firewall-Regeln, Backup nach der 3-2-1-Regel, Updates, Zugriffskontrolle, Netztrennung. Bei betreuten Kommunen läuft vieles davon ohnehin, dann geht es vor allem darum, den Ist-Zustand sauber zu dokumentieren.
  4. Jährliche Pflege: Das Konzept wird fortgeschrieben: neue Verfahren rein, alte raus, Vorfälle ausgewertet, der Notfallplan geprobt. Mit dieser Vorarbeit ist der LSI-Fragebogen keine Hürde mehr, sondern eine Bestätigung.

Was Informationssicherheit in der Kommune konkret heißt

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Die Pflicht aus Art. 43 BayDiG verschwindet nicht, und sie wird mit jedem Jahr Aufschub unangenehmer: spätestens dann, wenn nach einem Vorfall die Frage nach dem Konzept kommt und die Antwort ein Achselzucken ist. Der Weg ist aber kürzer, als viele Rathäuser denken, vor allem dort, wo Firewall, Backup und Betreuung schon geordnet laufen.

Wir betreuen Gemeinden, Schulen und kommunale Einrichtungen in der Region Ingolstadt, Pfaffenhofen, Kelheim und Eichstätt und kennen die Anforderungen aus der Praxis: vom Behördennetz über die Fachverfahren bis zum Sicherheitskonzept. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Verwaltung heute steht: Eine Bestandsaufnahme ist der ehrliche erste Schritt. Sprechen Sie uns an.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema.

Gilt NIS2 für Gemeinden?+

Die Verwaltung einer Gemeinde fällt nach heutigem Stand nicht unmittelbar unter das NIS2-Umsetzungsgesetz des Bundes. Für Landes- und Kommunalverwaltungen sind die Länder zuständig, und der IT-Planungsrat hat empfohlen, NIS2 auf kommunaler Ebene nicht anzuwenden. Kommunale Betriebe wie Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung können dagegen direkt betroffen sein, wenn sie die Größenschwellen erreichen. Für die Verwaltung gilt in Bayern in jedem Fall Art. 43 BayDiG.

Braucht jede Gemeinde einen Informationssicherheitsbeauftragten?+

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht dazu enthält Art. 43 BayDiG nicht, das LSI empfiehlt die Benennung aber als organisatorische Maßnahme. Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) koordiniert und berät, er plant und prüft die Informationssicherheit und ist Ansprechpartner bei Vorfällen. Für kleine Gemeinden bietet sich eine Person aus der Verwaltung mit fachlicher Unterstützung von außen an. Für kommunale ISB gibt es eigene Ausbildungen, etwa über die Bayerische Verwaltungsschule.

Was ist IT-Grundschutz, und muss eine Gemeinde danach arbeiten?+

IT-Grundschutz ist die Methodik des BSI für den Aufbau von Informationssicherheit. Für Kommunen gibt es das Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“ mit Mindestmaßnahmen, erstellt von den kommunalen Spitzenverbänden. Art. 43 BayDiG schreibt keinen bestimmten Standard vor, das Profil ist daher eine erprobte Hilfe und keine Pflicht. Einen leichten Einstieg bietet das BSI mit den Checklisten „Weg in die Basis-Absicherung“ (WiBA).

Was kostet ein Informationssicherheitskonzept für eine Gemeinde?+

Der Aufwand hängt von der Größe der Verwaltung, der Zahl der Fachverfahren und der vorhandenen Dokumentation ab, eine feste Summe gibt es nicht. Kosten entstehen für die Bestandsaufnahme, die einmalige Erstellung des Konzepts, die jährliche Pflege und die technischen Maßnahmen, die oft ohnehin laufen. Das LSI-Siegel selbst ist kostenlos. Nach einer Bestandsaufnahme lässt sich der Aufwand für Ihre Verwaltung realistisch einschätzen.

Reden wir über Datenschutz.

Der Beitrag wirft Fragen zu Ihrer Umgebung auf? Kurzer Anruf, ehrliche Einschätzung: Wir hören zu.

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