Ist RAID nicht schon Backup genug?+
Nein, und dieser Irrtum kostet jedes Jahr Firmen ihre Daten. RAID spiegelt Platten und schützt vor einem Hardware-Defekt, aber jede Löschung, jede Verschlüsselung durch einen Trojaner und jeder Bedienfehler wird sofort brav mitgespiegelt. Ein Backup ist eine zeitlich getrennte Kopie, auf die Sie zurückspringen können. RAID sorgt dafür, dass der Server weiterläuft, das Backup dafür, dass Ihre Daten wiederkommen. Sie brauchen beides, aber das eine ersetzt nie das andere.
Wie oft sollten wir eigentlich sichern?+
Sichern Sie so oft, wie Sie Arbeit verlieren dürften. Wenn ein Tag Buchhaltung weg wäre, reicht die nächtliche Sicherung. Wenn eine Stunde Warenwirtschaft schmerzt, braucht es stündliche Zwischenstände. Deshalb gibt es bei uns keinen Pauschalplan, sondern Zyklen je System: Fachverfahren und Datenbanken enger, Archive weiter. Und Konfigurationen wie das Firewall-Regelwerk sichern wir nach jeder Änderung, nicht nach Kalender.
Sind Bandlaufwerke nicht längst veraltet?+
Im Gegenteil, LTO-Bänder erleben gerade ihr Comeback. Pro Terabyte sind sie konkurrenzlos günstig, halten Jahrzehnte und haben eine Eigenschaft, die keine Festplatte im Netz bietet: Ein Band im Tresor ist von Natur aus offline. Kein Trojaner der Welt verschlüsselt ein Band, das im Schrank liegt. Für größere Datenbestände und die Langzeit-Aufbewahrung kombinieren wir deshalb gern modernen Plattenspeicher für schnelle Wiederherstellung mit Band für die letzte Reserve.
Reicht nicht einfach ein Cloud-Backup?+
Als Baustein ja, als einzige Lösung selten. Die Kopie außer Haus deckt die Cloud gut ab. Aber rechnen Sie den Ernstfall durch: Mehrere Terabyte über eine normale Leitung zurückzuspielen dauert Tage, in denen niemand arbeitet. Deshalb kombinieren wir schnelle lokale Sicherungen für den Wiederanlauf mit der Cloud- oder Band-Kopie für die Katastrophe. Bei Kommunen kommt der Datenschutz dazu: Wir achten darauf, wo die Daten liegen und wer den Schlüssel hat.
Was bringt das Backup konkret gegen Ransomware?+
Ein richtig gebautes Backup macht aus einem Ransomware-Angriff einen Wiederanlauf nach Plan statt eines Erpressungsfalls. Ransomware verschlüsselt, was sie über das Netz erreicht, auch angeschlossene Sicherungsplatten. Deshalb braucht es mindestens eine Kopie, die der Angreifer nicht anfassen kann: offline auf Band oder als unveränderliches Backup. Ein unveränderliches (immutable) Backup ist eine Sicherung, die für eine festgelegte Frist niemand ändern oder löschen kann, auch kein Administrator mit gestohlenem Passwort. Dazu kommt eine getestete Wiederherstellung mit dokumentierter Reihenfolge. Dann geht es ohne Lösegeld und ohne Verhandeln.
Verlangt die Cyber-Versicherung ein Backup-Konzept?+
In der Regel ja, und die Anforderungen steigen jedes Jahr. Üblich sind ein dokumentiertes Sicherungskonzept, eine Kopie außer Haus, regelmäßige Wiederherstellungs-Tests und Mehrfaktor-Anmeldung für die Administration. Wer das nicht nachweisen kann, bekommt keinen Vertrag oder im Schadensfall keine Leistung. Unsere Konzept- und Test-Dokumentation ist genau dieser Nachweis, viele Kunden reichen sie direkt beim Versicherer ein.
Was tun nach einem Ransomware-Angriff?+
Nach einem Ransomware-Angriff gilt: betroffene Geräte sofort vom Netzwerk trennen, aber nicht herunterfahren, kein Lösegeld zahlen und Ihren IT-Dienstleister anrufen. Laufende Rechner behalten Spuren, die für die Aufklärung wichtig sind. Das BSI rät von Zahlungen ab, weil sie die Täter bestärken und keine Entschlüsselung garantieren. Erstatten Sie Anzeige: In Bayern ist die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim Landeskriminalamt erste Anlaufstelle für Unternehmen und Behörden. Sind personenbezogene Daten betroffen, läuft die 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Datenschutzaufsicht (Art. 33 DSGVO). Wiederhergestellt wird erst, wenn klar ist, wie der Angreifer hereinkam.
Ist Datensicherung für Unternehmen gesetzlich Pflicht?+
Für die meisten Unternehmen steht keine ausdrückliche Backup-Pflicht im Gesetz, mehrere Pflichten lassen sich ohne Datensicherung aber nicht erfüllen. Art. 32 DSGVO verlangt, dass Sie personenbezogene Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherstellen können. Handels- und Steuerrecht schreiben vor, Unterlagen jahrelang lesbar aufzubewahren, Buchungsbelege derzeit acht Jahre, Handelsbriefe sechs (§ 257 HGB, § 147 AO). Wer unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fällt, muss ein Backup-Management ausdrücklich umsetzen (§ 30 BSIG). Für Kommunen in Bayern gilt Art. 43 BayDiG. Das ist keine Rechtsberatung, aber die Linie aus der Praxis: Ohne getestetes Backup sind diese Pflichten nicht zu halten.