Unsere Kita führt eine Kita-App ein. Was müssen wir vorbereiten?+
Drei Dinge, in dieser Reihenfolge: erst das Netz, dann die Geräte, dann der Datenschutz. Wir starten mit einer Bestandsaufnahme an einem Vormittag: Gebäude begehen, Anschluss und Verkabelung sichten, WLAN messen. Danach steht fest, was das Haus hergibt und was fehlt. Die Tablets kommen fertig eingerichtet ins Haus, App drauf, Konten angelegt, dazu eine kurze Einweisung fürs Team. Parallel klären wir den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem App-Anbieter und die Einwilligungen der Eltern, pro Kind und widerrufbar. So wird aus der App-Einführung kein Blindflug, sondern ein Projekt mit klarem Anfang und Ende.
Reicht unser Router für stabiles WLAN im ganzen Kindergarten?+
In den meisten Bestandsgebäuden reicht er nicht. Kindergärten haben dicke Wände, Anbauten aus verschiedenen Jahrzehnten und verwinkelte Grundrisse. Da reißt die Verbindung im hintersten Gruppenraum ab, egal wie teuer der Router war. Der belastbare Weg: erst messen, dann montieren. Eine WLAN-Ausleuchtung zeigt, wo Zugangspunkte wirken. Bei vier bis sechs Gruppenräumen landen wir meist bei zwei bis vier fest montierten Access Points. Dazu gehört die saubere Trennung: das Arbeits-WLAN für Tablets und Verwaltung, getrennt vom Gäste-WLAN für Eltern und Praktikanten.
Wir gehören zur Gemeinde. Kann unsere Kita an die Rathaus-IT angebunden werden?+
Ja, und in den meisten Fällen ist das der beste Weg. Über eine verschlüsselte Kopplung wird Ihre Einrichtung Teil der IT des Trägers: Die Daten liegen zentral statt auf einem NAS im Abstellraum, das Backup läuft nach der 3-2-1-Regel im selben geprüften Konzept wie im Rathaus, die Telefone werden Nebenstellen der kommunalen Anlage. Vor Ort bleibt, was vor Ort sein muss: WLAN, Tablets, die Kita-App. Kirchliche und freie Träger bauen wir nach demselben Prinzip auf, mit der Zentrale dort, wo Ihre Verwaltung sitzt.
Wie schützen wir Fotos und Daten der Kinder richtig?+
Mit getrennten Netzen, geregelten Zugriffen und klaren Verträgen. Kinderdaten genießen unter der DSGVO besonderen Schutz: Fotos aus dem Gruppenalltag gehören in ein verschlüsseltes Arbeitsnetz, nicht ins selbe WLAN, in dem Besucher surfen. Dazu kommen klare Rollen in der Kita-App, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter und geregelte Löschfristen nach dem Kita-Austritt. Und falls doch einmal etwas passiert: Für die Meldung einer Datenpanne an die Aufsicht bleiben 72 Stunden. Wer seine EDV vorher geordnet hat, hält diese Frist ohne Hektik.
Betreuen Sie Kitas rund um Ingolstadt, Pfaffenhofen, Kelheim und Eichstätt?+
Ja, wir betreuen die IT für Kitas und Einrichtungen in der ganzen Region. Von Vohburg an der Donau aus sind die Wege kurz, ob Krippe, Kindergarten oder Hort. Das meiste lösen wir per Fernwartung, für alles andere kommen wir vorbei. Viele Einrichtungen begleiten wir gemeinsam mit ihrer Trägergemeinde: ein Ansprechpartner für Rathaus und Kita, ein Wartungsvertrag, ein Anruf. Und am anderen Ende sitzt jemand, der Ihre Einrichtung kennt, keine anonyme Warteschleife.
Kita-App Datenschutz: Worauf achten wir bei der Auswahl?+
Zuerst auf den Datenschutz, danach auf die Funktionen. Wie nötig das ist, zeigte 2022 eine Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum: 40 von 42 geprüften Kita-Apps aus Europa und den USA sammelten Nutzungsdaten von Eltern und Fachkräften, bei einigen ließen sich sogar Kinderfotos abrufen. Fragen Sie den Anbieter deshalb nach dem Serverstandort, nach Werbe- und Analysediensten in der App, nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung und nach den Löschfristen. Der Kita-App-Check auf dieser Seite fasst diese Punkte zusammen. Wir prüfen die technische Seite mit und richten die App auf dienstlichen Tablets ein, damit Kinderdaten nicht auf privaten Handys landen.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich: der Träger oder die Kita-Leitung?+
Verantwortlich ist der Träger, nicht die Kita-Leitung. Bei einer Gemeinde-Kita ist das die Gemeinde, bei kirchlichen Einrichtungen meist die Kirchengemeinde; dort gilt statt der DSGVO das kirchliche Datenschutzrecht, also das KDG bei katholischen und das DSG-EKD bei evangelischen Trägern. Der Träger schließt die Verträge mit App-Anbieter und IT-Dienstleister, die Leitung setzt die Regeln im Alltag um. Deshalb stimmen wir Technik und Verträge mit dem Träger ab und erklären dem Team vor Ort, was das für Fotos und Elternnachrichten bedeutet.
Womit müssen wir bei einer Kita-App rechnen?+
Mit mehr als der App selbst. Fragen Sie den Anbieter, wonach die laufende Lizenz berechnet wird, etwa je Einrichtung, Gruppe oder Kind, und was darin steckt: Elternzugänge, Support, Datensicherung, Updates. Dazu kommen Posten, die gern vergessen werden: dienstliche Tablets, ein WLAN bis in jeden Gruppenraum, die Einrichtung der Geräte und eine kurze Einweisung fürs Team. Wir stellen die Ausstattung so zusammen, dass sie zur Größe Ihrer Einrichtung passt und sich im Haushalt des Trägers sauber begründen lässt.