
Leistungen→ Datenschutz & DSGVO
Datenschutz, der im Alltag funktioniert
Verzeichnis, TOM, Datenpannen: Die DSGVO verlangt gelebte Prozesse, keinen Ordner im Schrank. Unser externer Datenschutzbeauftragter nimmt Rathäusern, Schulen und Betrieben der Region diese Pflichten ab. Pragmatisch und ohne den Betrieb auszubremsen.
Warum es zählt
Die DSGVO fragt nicht, ob Sie gerade Zeit haben.
Pflicht ab 20 Personen
Sobald mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, verlangt § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten. Diese Schwelle ist schneller erreicht, als viele denken. Auch im kleinen Betrieb.
Kommunen immer
Öffentliche Stellen brauchen nach Art. 37 DSGVO immer einen Datenschutzbeauftragten, unabhängig von der Größe. Das gilt für die kleine Gemeinde genauso wie für die große Stadtverwaltung.
Fehler werden teuer
Die DSGVO erlaubt Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes. In der Praxis zählt vor allem, ob Prozesse dokumentiert sind und ob im Ernstfall jemand weiß, was zu tun ist.
Leistungsumfang
Externer Datenschutzbeauftragter: Was wir übernehmen, was bei Ihnen bleibt.
>_ Wer macht was
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter wirklich, und was bleibt bei Ihnen?
Mit uns als externem DSB bleiben drei Dinge bei Ihnen. Um die Pflichten dahinter kümmern wir uns.
Ihr Haus
Bleibt bei Ihnen
- Änderungen meldenAnruf oder Mail genügt
- Entscheidungen treffenDie Verantwortung bleibt bei Ihnen
- Schulungen besuchenWir planen, Sie kommen
Die Pflichten im Einzelnen
Benennung & Ansprechpartner
Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG
Wir übernehmen das Amt des Datenschutzbeauftragten: gemeldet bei der Aufsichtsbehörde, erreichbar für Ihr Team und für Anfragen von Bürgern und Kunden. Fest und verlässlich.
Verarbeitungsverzeichnis
Art. 30 DSGVO
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert, welche Daten Sie wozu verarbeiten (Art. 30 DSGVO). Wir bauen es auf und halten es aktuell.
Technische & organisatorische Maßnahmen
Art. 32 DSGVO
TOM sind die Schutzmaßnahmen hinter dem Papier: Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Backup. Wir prüfen sie und packen bei der Umsetzung mit an, in sauber getrennten Rollen.
Datenpannen & Meldung
Art. 33 DSGVO
Bei einer Datenpanne bleiben 72 Stunden für die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Wir bewerten das Risiko, formulieren die Meldung und behalten die Frist im Blick.
Betroffenenrechte & Auskunft
Art. 15 ff. DSGVO
Auskunft, Löschung, Widerspruch: Ein Auskunftsersuchen muss binnen eines Monats beantwortet sein. Wir liefern die Abläufe und Vorlagen dafür. Ohne Fristenstress.
Auftragsverarbeitung
Art. 28 DSGVO
Cloud-Dienst, Lohnbüro, Wartungszugang: Wer Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, braucht einen AV-Vertrag (Art. 28 DSGVO). Wir prüfen den Bestand und schließen Lücken.
Schulung & Sensibilisierung
Art. 39 DSGVO
Die meisten Pannen passieren am Schreibtisch, nicht im Serverraum. Kurze, regelmäßige Schulungen machen aus Vorschriften Gewohnheiten. Kurz genug für den Arbeitstag.
Informationssicherheit für Kommunen
Art. 43 BayDiG
Bayerische Kommunen müssen nach Art. 43 BayDiG ein Informationssicherheitskonzept betreiben. Wir erstellen es passend zur Größe Ihrer Verwaltung.
Im Detail



Technik & Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte, der Ihre Firewall schon kennt.
Datenschutz vom IT-Systemhaus heißt: kurze Wege zwischen Konzept und Umsetzung. Dabei gilt die Rollentrennung der DSGVO: Wer das Amt führt, kontrolliert nicht die eigene Arbeit. Deshalb trennen wir Benennung und Technik personell. Empfehlungen bleiben machbar, weil unser Haus Firewall, Backup und Server kennt.
- ✓ Ausgebildete, zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- ✓ Umsetzung im Haus, Rollen sauber getrennt
- ✓ Ehrliche Praxis statt Rechtsberatung
- ✓ Schulungen für Ihr ganzes Team

Kommunen & Schulen
Rathaus, Schule, Kita: Datenschutz für öffentliche Stellen.
Öffentliche Stellen verarbeiten besonders sensible Daten, vom Meldewesen bis zur Kita-Anmeldung. Dazu kommt die Pflicht zum Sicherheitskonzept nach Art. 43 BayDiG. Wir kennen beides aus der laufenden Betreuung von Gemeinden und Schulen rund um Ingolstadt und denken es zusammen statt getrennt.
- ✓ Pflicht-DSB nach Art. 37 DSGVO
- ✓ Sicherheitskonzept nach BayDiG inklusive
- ✓ Erfahrung mit Behördennetz & Schul-IT
- ✓ Kurze Wege in der Region Ingolstadt
Unser Anspruch
Datenschutz schützt keine Daten. Er schützt Menschen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss das belegen können. Wir begleiten Rathäuser, Schulen, Kitas und Betriebe in Ingolstadt, Pfaffenhofen, Kelheim und Eichstätt als ausgebildete und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Der Vorteil: Wir kennen Firewall, Backup und Server oft schon. Rechtsberatung leisten wir nicht, gelebte Datenschutz-Praxis schon.
Zum Weiterlesen
RatgeberKI im Rathaus? Nur, wenn die Daten im Haus bleibenKI und Datenschutz im Rathaus: Warum Bürgerdaten nicht in US-Cloud-KI gehören und welche lokalen Lösungen es gibt, vom Diktat bis zum eigenen Modell.
RatgeberDatenpanne: Die ersten 72 Stunden entscheidenDatenpanne melden: Wann es Pflicht ist, wie die 72-Stunden-Frist läuft und was Sie zuerst tun. Falscher Empfänger, verlorener Laptop, gehacktes Postfach.
RatgeberRatgeber: Informationssicherheit in der Kommune. Vom Pflichtkonzept zum SiegelInformationssicherheit in der Kommune ist in Bayern Pflicht: Was Art. 43 BayDiG verlangt, was hinter dem LSI-Siegel steckt und wie der Weg aussieht.
>_ Selbstcheck IT-Sicherheit
Wo steht Ihre IT-Sicherheit heute?
Zwölf Fragen aus sechs Bereichen, drei Minuten, keine Fachbegriffe. Am Ende sehen Sie, wo es hakt und was zuerst drankommt, und können uns das Ergebnis direkt schicken.
- Datensicherung
- Updates & Systeme
- Netz & Fernzugriff
- Zugänge & Passwörter
- Menschen & Zuständigkeit
- Notfall & Datenschutz
Ablauf
So arbeiten wir zusammen.
Bestandsaufnahme
Wir schauen, was da ist: Verzeichnis, Verträge, Technik, Zuständigkeiten. Sie bekommen eine ehrliche Liste, was schon passt und was noch fehlt. Ohne Panik, ohne Verkaufsdruck.
Benennung & Grundlagen
Wir werden als Datenschutzbeauftragte benannt und bauen die Basis auf: Verzeichnis, TOM-Dokumentation, Verträge zur Auftragsverarbeitung, klare Meldewege. So steht das Fundament.
Umsetzung & Schulung
Maßnahmen werden eingerichtet statt nur empfohlen. Ihr Team lernt in kurzen Einheiten, worauf es im Alltag wirklich ankommt. Ohne Paragrafen-Vortrag, dafür mit Beispielen aus Ihrem Haus.
Laufende Betreuung
Wir prüfen regelmäßig, halten Dokumente aktuell und sind im Ernstfall erreichbar. Eine Datenpanne trifft Sie dann vorbereitet, nicht kalt. Fragen beantworten wir, bevor sie Probleme werden.
Jahresbilanz & Ausblick
Einmal im Jahr ziehen wir Bilanz: was sich geändert hat, wo Sie stehen, was im nächsten Jahr ansteht. Kurz, schriftlich und in verständlichen Worten statt Juristendeutsch.
FAQ
Häufige Fragen zu Datenschutz & DSGVO.
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?+
Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Gezählt wird jede Person, die regelmäßig am Rechner mit Kunden-, Gäste- oder Personaldaten arbeitet, Teilzeitkräfte eingeschlossen. Mit Buchhaltung, Personalbüro und Warenwirtschaft ist die Schwelle schnell erreicht. Unabhängig von der Größe greift die Pflicht auch bei umfangreicher Verarbeitung besonders sensibler Daten als Kerntätigkeit. Für öffentliche Stellen gilt sie immer: Jede Gemeinde und jede Schule braucht nach Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten, auch mit drei Beschäftigten.
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter konkret?+
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt das gesetzliche Amt, ohne bei Ihnen angestellt zu sein: Er überwacht die Einhaltung der DSGVO, berät bei neuen Verfahren, schult die Beschäftigten und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene. Bei uns kommt die Praxis dazu: Wir pflegen das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, dokumentieren die TOM, also die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO, und begleiten Datenpannen bis zur Meldung. Als IT-Systemhaus können wir empfohlene Maßnahmen auch umsetzen, von der Firewall-Regel bis zum Backup. Damit niemand die eigene Arbeit kontrolliert, trennen wir Amt und Technik personell.
Wo fangen wir bei der DSGVO-Umsetzung am besten an?+
Der beste Start ist eine Bestandsaufnahme: Welche Daten verarbeiten Sie, wo liegen sie, wer hat Zugriff, was ist schon geregelt? Daraus entsteht das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, das Herzstück jeder DSGVO-Umsetzung. Danach folgen die Punkte mit dem größten Risiko: Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern, Informationspflichten auf der Webseite, Zugriffsrechte und Backup. Vieles davon ist in wenigen Wochen erledigt, wenn es jemand strukturiert angeht. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Pflichten mit Frist und Risiko, dann die Kür. Ein Ordner voller Muster-Dokumente, die niemand gelesen hat, hilft bei keiner Prüfung. Genau diese Sortierung ist unser Job.
Was ist bei einer Datenpanne zu tun?+
Bei einer Datenpanne zählt die Frist: Binnen 72 Stunden ab Kenntnis muss sie der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, wenn ein Risiko für die Betroffenen besteht (Art. 33 DSGVO). In Bayern ist das für Unternehmen das Landesamt für Datenschutzaufsicht, für Gemeinden und öffentliche Schulen der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Zuerst wird eingedämmt: Passwörter ändern, Konten und verlorene Geräte sperren. Dann werden Sachverhalt und Uhrzeiten festgehalten und das Risiko bewertet, denn ein verschlüsselter, verlorener Laptop ist meist nicht meldepflichtig. Auch die Entscheidung gegen eine Meldung wird dokumentiert. Bewertung und Meldung übernehmen wir als Ihre Datenschutzbeauftragten.
Brauchen Kommunen mehr als Datenschutz?+
Ja: Bayerische Kommunen müssen neben dem Datenschutz ein Informationssicherheitskonzept nach Art. 43 BayDiG betreiben. Datenschutz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, Informationssicherheit schützt alle Systeme und Informationen der Verwaltung. Beides greift ineinander: Ohne Firewall, Backup und Zugriffskontrolle sind die schönsten Datenschutz-Dokumente wertlos. Für kleinere Gemeinden bietet das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein kostenloses Siegel als erreichbare Messlatte. Wir betreuen Datenschutz und Sicherheitskonzept in der Kommune gemeinsam, damit nichts doppelt und nichts gar nicht gemacht wird. So bleibt der Aufwand für die Verwaltung überschaubar.
Ersetzt der Datenschutzbeauftragte einen Anwalt?+
Nein, und das sagen wir ehrlich: Rechtsberatung im Einzelfall gehört zum Anwalt, nicht zum Datenschutzbeauftragten. Wir liefern die Praxis dahinter: Konzepte, Dokumentation, Schulungen, Technik und die Begleitung im Ernstfall. In den allermeisten Fällen ist genau das die Arbeit, die tatsächlich anfällt. Wird es juristisch, etwa bei Schadenersatz oder einem Bußgeldverfahren, arbeiten wir dem Anwalt sauber dokumentiert zu. Als Datenschutzbeauftragte betreuen wir Betriebe und Verwaltungen in Ingolstadt, Pfaffenhofen, Kelheim, Eichstätt und Vohburg: mit kurzen Wegen, festen Ansprechpartnern und Terminen vor Ort. Reden wir einfach darüber, was bei Ihnen ansteht.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?+
Ein externer Datenschutzbeauftragter wird üblicherweise über eine feste monatliche oder jährliche Pauschale abgerechnet, deren Höhe vom Aufwand in Ihrem Haus abhängt. Die Treiber sind die Zahl der Beschäftigten und Standorte, Menge und Sensibilität der Daten, etwa Gesundheits- oder Sozialdaten, und der Stand Ihrer Dokumentation. Ein Betrieb mit gepflegtem Verzeichnis braucht weniger Begleitung als eine Verwaltung, die bei null anfängt. Der Einstieg mit Bestandsaufnahme und Grundlagen ist meist aufwendiger als die laufende Betreuung, Sonderfälle wie eine Datenpanne rechnen wir nach Aufwand ab. Nach einem Erstgespräch bekommen Sie ein festes Angebot statt einer Schätzung.
Wer darf Datenschutzbeauftragter sein?+
Datenschutzbeauftragter darf sein, wer die nötige Fachkunde mitbringt und in keinem Interessenkonflikt steht (Art. 37 Abs. 5 und Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Geschäftsführung, Bürgermeister, IT-Leitung und Personalleitung scheiden deshalb in der Regel aus, weil sie sich sonst selbst kontrollieren würden. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 klargestellt, dass ein solcher Konflikt bestehen kann, wenn jemand über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung mitentscheidet (C-453/21). Möglich ist ein geschulter Mitarbeiter aus dem Haus oder ein externer Datenschutzbeauftragter. Seine Kontaktdaten werden veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde gemeldet (Art. 37 Abs. 7 DSGVO).
Reden wir über Ihren Datenschutz.
Ob akutes Problem, Wartungsvertrag oder neues Projekt: Als IT-Systemhaus aus Vohburg an der Donau sind wir für Kommunen, Schulen und Betriebe in der Region Ingolstadt / Pfaffenhofen / Kelheim / Eichstätt da. Kurzer Anruf, ehrliche Einschätzung.
WS IT-Systeme_
IT-Service, auf den Verlass ist. Ihr IT-Partner in der Region Ingolstadt / Pfaffenhofen / Kelheim / Eichstätt.
85088 Vohburg a.d. Donau